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   OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17   

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https://dejure.org/2017,56312
OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.11.2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. November 2017 - 9 U 48/17 (https://dejure.org/2017,56312)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (13)

  • OLG Oldenburg (Pressemitteilung)

    Hundebiss mit Folgen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Kein Mitverschulden des Gebissenen, wenn der Hund auf einer Feier frei herumläuft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Kein Mitverschulden des Gebissenen, wenn der Hund auf einer Feier frei herumläuft

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Hundehalterhaftung: Gefährdungshaftung trotz Warnung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tierhalterhaftung: Hundebiss mit Folgen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Hundebiss mit Folgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tiergefahr verwirklicht - Tierhalter haftet in vollem Umfang

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundebiss ins Gesicht - Der Tierhalter haftet für die Folgen, außer die Verletzte hat sich selbst in Gefahr gebracht

  • versr.de (Kurzinformation)

    Hundebiss mit Folgen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Hundehalter haftet für Hundebiss bei Hinunterbeugen zum Tier

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Hundebiss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Hundehalters bei Bisswunden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hundehalter haftet für Bisswunden - Gäste müssen bei einem auf einer Geburtstagsfeier frei herum laufendem Hund nicht mit plötzlichem Beißreflex des Tieres rechnen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Eine vollständige Haftungsfreistellung des Tierhalters unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr erfolgt bei der Tierhalterhaftung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (BGH, Urt. v. 17.3.2009 - VI ZR 166/08, MDR 2009, 749).

    Denn die Grundlage eines Haftungsausschlusses wegen Handelns auf eigene Gefahr ist der Grundsatz von Treu und Glauben und das sich hieraus ergebende Verbot widersprüchlichen Handelns (BGH, Urteil vom 17. März 2009 - VI ZR 166/08 -, Rdnr. 9, juris).

  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06

    Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d.

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Für ein Mitverschulden müsste die Klägerin gegen Gebote des eigenen Interesses vorwerfbar verstoßen und eine gegenüber ihrer selbst bestehende Obliegenheit verletzt haben (BGH, Urt. v. 27.11.2008 - VII ZR 206/06, MDR 2009, 197 = NJW 2009, 582).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Derartige Zweifel liegen vor, wenn eine gewisse, nicht notwendig überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei Wiederholung der Beweisaufnahme die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben werden, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. BGH, NJW 2004, 2825).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    In einem solchen Fall ist ein Kläger nicht gehalten, nachträglich seinen Feststellungsantrag in einen Leistungsantrag umzuändern, selbst wenn dies aufgrund der Schadensentwicklung im Laufe des Rechtsstreits möglich würde (BGH, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98 -, Rdnr. 19, juris m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 11.10.2010 - 10 U 25/09

    Tierhalterhaftung: Bissverletzung durch frei laufenden Schäferhund auf einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Wer dies tut, kann sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden der Geschädigten berufen, wenn diese bei der bloßen Zuwendung zu dem Tier gebissen wird (vgl. dazu auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11. Oktober 2010 - 10 U 25/09 -, juris).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.11.2017 - 9 U 48/17
    Wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, ist ein Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten, wenn bei Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 204/89 -, Rdnr. 45, juris m.w.N.).
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